GARANTIE

JB stomatologia

J. Bochińska – Zahnpraxis verwendet Originalprodukte und Komponenten und benutzt keine Ersatzprodukte und Materialien kompatibel mit den Originalen.

IMPLANTATE

Unsere Implantate sind mit einer 10 Jahre Garantie.

Vollprothesen

  • Die Gewährleistung ist für maximal zwei Jahre erteilt,
  • in Abwesenheit niedrigerer Prothesenzähne oder einzelne Garantie für 6 Monate gewährt
  • nach einer alle Zahnschäden Garantie Abschluss kann auf 2 Jahre verlängert werden.

Keramikrestaurationen

  • Die Gewährleistung ist für maximal fünf Jahre gewährt
  • außer wenn der Patient fehlende Zähne hat, kann die Garantie nur für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt werden
  • wenn innerhalb von sechs Monaten der Patient alle fehlenden Zähne vervollständigt, kann die Garantie erweitert werden

Kronen-Wurzel-Einlagen

  • Die Gewährleistung beträgt ein Jahr
  • wenn beim Zeitpunkt des Spendenbeitrages sich fehlende Zähne ergeben, kann die Garantie nicht gewährt werden

Füllungen

  • Die Gewährleistung beträgt ein Jahr, aber die Gewährung wird nur dann gewährt, wenn der Rest der Zähne in einem guten Zustand ist
  • Um die Garantiezeit zu erhalten ist der Patient verpflichtet mit dem Arzt nicht seltener als einmal pro 1 Jahr einen Termin zu vereinbaren.
  • Die Voraussetzung für die prothetische Behandlung ist ein vorgegebener Behandlungsplan, der in J. Bochińska Zahnpraxis durchgeführt worden ist.

Eine Garantie auf die Behandlung in der J. Bochińska – Zahnpraxis erhält kein Patient, der während der Dienste mit anderer Zahnklinken mitarbeitet – es sei denn, dass dies in Absprache mit unserem Arzt war.

Die Garantie deckt keine Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung der geleisteten Arbeit in J. Bochińska Zahnpraxis verursacht worden ist.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Änderungen und Schäden, die durch Medizin oder durch eine Verschlechterung der Gesundheit verursacht ist.